Jun 15, 2019 Seitenansicht:361
Vor kurzem fragten viele Kunden nach den einschlägigen Vorschriften für den Import verschiedener Batterieprodukte in das Vereinigte Königreich, darunter Autobatterien, Lithiumbatterien für Mobiltelefone, Knopfbatterien für elektronische Produkte usw. Xiao Qiao spielte erneut die Stimmung, "gut zu lernen und" jeden Tag genießen "und viele Informationen lesen. Lassen Sie mich eine kurze Einführung geben.
Batterieprodukte, die in den EU-Markt gelangen, müssen zunächst die Anforderungen der EU-Batterierichtlinie erfüllen. Für Batterien in elektronischen und elektrischen Geräten sollten die Rückgewinnungsanforderungen in der WEEE-Anweisung und die Grenzwertanforderungen für Schadstoffe der RoHS-Anweisung erfüllt sein. Darüber hinaus müssen die Bestimmungen der REACH-Vorschriften zur Registrierung von Batterien, zu gefährlichen Chemikalien usw. eingehalten werden. Für die Sicherheit der Batterieleistung gibt es keine verbindlichen gesetzlichen Anforderungen, die sich hauptsächlich auf die EU-Leistungs- und Sicherheitsstandards für Batterien beziehen.
Um die Produktion schädlicher Batterien und Batterien zu verringern, die Rückgewinnung, Behandlung und das Recycling gebrauchter Batterien und Batterien zu erhöhen und die Sammlung und Rückgewinnung von Batterie- und Batterieabfällen zu erhöhen, hat die EU eine neue Batterierichtlinie 2006 verabschiedet und umgesetzt. 66 / EG im Jahr 2006, Außerdem müssen die Mitgliedstaaten die neuen Batterieanweisungen bis zum 26. September 2008 in nationales Recht umwandeln.
Die neue Richtlinie gilt für alle Batterietypen (außer Batterien für die Sicherheits- und Militärausrüstung der Mitgliedstaaten sowie Weltraumbatterien):
(1) Verbieten Sie Batterien mit mehr als 0,0005% Quecksilber (ausgenommen Knopfbatterien mit mehr als 2% Quecksilber). Der Cadmiumgehalt in tragbaren Batterien und Batterien darf 0,002% nicht überschreiten (ausgenommen Batterien für Alarmsysteme, medizinische geräte und schnurlose Elektrowerkzeuge).
(2) Alle auf dem Markt befindlichen gebrauchten Batterien müssen recycelt werden. Die Wiederfindungsrate sollte im September 2012 mindestens 25 Prozent und im September 2016 mindestens 45 Prozent betragen.
(3) Die Wiederverwendung von Batterien sollte 2011 die folgenden Ziele erreichen: mindestens 65% für Blei-Säure-Batterien und -Batterien, mindestens 75% für Nickel-Cadmium-Batterien und -Batterien und mindestens 50% für andere Batterien und Batterien.
(4) Endbenutzer müssen informiert werden durch:
A) Informationen über die möglichen Auswirkungen von Substanzen in Batterien oder Batterien auf die Umwelt und den Menschen, Sammel- und Recyclingmethoden für weggeworfene Batterien durch Werbematerial;
(b) direkt an der Verkaufsstelle informiert werden;
C) Die visuelle Kennzeichnung der Batterien sollte die folgenden Informationen enthalten: Wiederherstellungsetikett, Batterie- oder Batteriekapazität, chemisches Symbol Hg, Cd und Pb (wenn die Quecksilber-, Cadmium- und Bleigehalte 0,0005%, 0,002% bzw. 0,004% überschreiten).
(5) Die Batteriehersteller (einschließlich derjenigen, die Batterien auf den Märkten der Mitgliedstaaten verkaufen) müssen die Kosten für die Rückgewinnung und Entsorgung tragen. Wenn ein elektrisches oder elektronisches Produkt eine Batterie enthält, gilt der Hersteller auch als "Batteriehersteller", und der Batteriehersteller muss sich in dem EU-Mitgliedstaat registrieren lassen, in dem die Batterie verkauft wird.
Es gibt auch einige spezifische Bestimmungen zur Batteriemarkierung und zum Transport von Lithiumbatterien. Für das Batterielogo
(1) die Kennzeichnung von Batterien und Batterien verlangen, um den Anforderungen der Richtlinie 93/86 / EWG (Gabel mit einem gegabelten Mülleimer) zu entsprechen, um die Benutzer daran zu erinnern, dass die Batterie nicht in den Mülleimer geworfen werden darf;
(2) Batterien, Batterien und Knopfbatterien mit Cadmium über 0,002, Blei über 0,004 und Quecksilber über 0,0005 sollten mit dem chemischen Symbol Cd, Pb oder Hg gekennzeichnet sein. Chemische Symbole sollten unter dem Mülleimer-Logo gedruckt werden.
(3) Es sind Vorkehrungen für die Kennzeichnung von Sekundärbatterien (Batterien) getroffen. Einschließlich der ISO 7000-1135-Markierung (Drei-Pfeil-Kreismarkierung), der verbotenen Mülleimer-Markierung mit einer Walze und der chemischen Symbolmarkierung in der Batterie.
Während des Transports werden Lithiumbatterien als gefährliche Güter eingestuft (Stufe 9). Gemäß den Bestimmungen für gefährliche Güter beziehen sich Lithiumbatterien nicht nur auf Lithiummetallbatterien und Lithiumionenbatterien, sondern auch auf Geräte, die in verwandten Geräten installiert wurden. Oder Lithium-Metall-Batterien und lithium-ionen-batterien, die mit Geräten verpackt sind. In der Praxis hängt die Verwendung solcher gefährlichen Güter nicht nur von den Empfehlungen des Sachverständigenausschusses der Vereinten Nationen für den Transport gefährlicher Güter ab, sondern hängt auch von der Art des Transports ab.
Luftverkehrsrichtlinien für den sicheren Transport gefährlicher Güter auf dem Luftweg und der Code für gefährliche Güter, herausgegeben von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und der International Air Transport Association (IATA)
Seeverkehr - Internationale Vorschriften für maritime gefährliche Güter (IMDG), die von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) erlassen wurden
Bodentransport-UN-Modellvorschriften (auch als Empfehlungen für den Transport gefährlicher Güter bekannt)
Bei allen Lithiumbatterieprodukten ist jedoch die Verpackung von Primärbatterien und Sekundärlithiumbatterien während des Transports erforderlich, um externe Kurzschlüsse unter normalen Transportbedingungen zu vermeiden. Daher ist es notwendig, zuerst UN-Tests zu bestehen. Der ausgefüllte Prüfbericht sollte Folgendes enthalten:
Name und Prüfadresse des Prüfgeräts; Name und Anschrift des Antragstellers; Eindeutigkeitserklärung des Prüfberichts; Datum des Prüfberichts; Hersteller von Verpackungen; Die Beschreibung des Verpackungstyps, einschließlich der Herstellungsmethode oder sogar des Musters oder Bildes; Maximale Verpackungskapazität; Batterieeigenschaften zum Testen; Testbeschreibung und Testergebnisse; Der Unterzeichner und die Identität des Unterzeichners;
Darüber hinaus erfordert die neue Anweisung für Verpackungsanforderungen für den Transport und für die Konformität von Verpackungsmethoden oder Verpackungsmaterialien, die nicht in der Norm angegeben sind:
1) Die Verpackung muss folgende Angaben enthalten: Lithiumbatterien; Muss ordnungsgemäß betrieben werden; Wenn die Verpackung beschädigt ist, muss sie unter Quarantäne gestellt, inspiziert und neu verpackt werden. Informationsanruf.
2) Transportdokumente: Die dem Transport des Produkts beigefügten Dokumente (z. B. Luftfrachtbrief, Rechnung usw.) sollten die Erklärung des Versenders enthalten oder dem Dokument ein Etikett mit folgenden Angaben hinzufügen: Lithiumbatterien; Vorsichtig behandeln; Wenn die Verpackung beschädigt ist, muss sie unter Quarantäne gestellt, inspiziert und neu verpackt werden. Informationsanruf.
Die Seite enthält den Inhalt der maschinellen Übersetzung.
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