22 Jahre Batterieanpassung

Was sind die Anforderungen für den Transport von Lithiumbatterien?

APR 09, 2019   Seitenansicht:364

Grundvoraussetzungen für den Transport von Lithiumbatterien:

(1) Lithiumbatterien und Lithiumbatteriepakete werden als gefährliche Güter der Klasse 9 eingestuft.

(2) Alle Lithiumbatterien (Gruppen) müssen den UN38.3-Test bestehen.

(3) Außergewöhnliche Bestimmungen für den Transport einiger Lithiumbatterien für gefährliche Güter der Klasse 9;

(4) Strenge Beschränkungen für Transportproben;

(5) Beschränkungen für Lithiumbatterien im täglichen Gebrauch, die von Passagieren befördert werden;

(6) Der Transport aller defekten oder beschädigten Batterien ist verboten.

Die Seite enthält den Inhalt der maschinellen Übersetzung.

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