23 Jahre Batterieanpassung

Öffentliche Konsultation des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie zum Recycling von Strombatterien am 1. August

Jul 19, 2019   Seitenansicht:392

Das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie hat heute öffentlich Stellungnahmen zu den "vorläufigen Bestimmungen über das Management der Rückgewinnung und Verwendung neuer Kraftfahrzeugbatterien" (Konsultationsentwurf) eingeholt. Der Entwurf des Vorschlags sieht die Einrichtung der "Integrierten Verwaltungsplattform für die Rückgewinnung und Nutzung der nationalen Überwachungs- und Leistungsbatterie für Fahrzeuge mit neuer Energie" (im Folgenden als "Anadrome Verwaltungsplattform" bezeichnet) vor, um Informationen über den gesamten Prozess der Leistungsbatterie zu sammeln Produktion, Verkauf, Verwendung, Verschrottung, Recycling und Nutzung. Überwachung der Umsetzung der Recyclingverantwortung der einzelnen Verbindungsstellen.

Darüber hinaus muss ein Automobilhersteller innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Ausstellung eines Werksqualifikationszertifikats für im Inland produzierte neue Energiefahrzeuge Informationen innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Zollabfertigung und Inspektion und Quarantäne importierter neuer Energiefahrzeuge hochladen Wurde vervollständigt.

Darüber hinaus werden diese Vorschriften am 1. August 2018 umgesetzt.

Das Folgende sind spezifische Elemente:

Artikel 1 [Allgemeine Anforderungen an die Bewirtschaftung] In Übereinstimmung mit den vorläufigen Maßnahmen für die Bewirtschaftung der Rückgewinnung und Nutzung von Kraftfahrzeugbatterien mit neuer Energie (Gemeinsame Sektion [2018] 43 des Ministeriums für Information und Industrie) wird die "Nationale Überwachung und Integration" Die Verwaltungsplattform für die Rückgewinnung und Verwendung von Fahrzeugbatterien mit neuer Energie (im Folgenden als "anadrome Verwaltungsplattform" bezeichnet) wurde eingerichtet, um Informationen über den gesamten Prozess der Herstellung, des Verkaufs, der Verwendung, der Verschrottung, des Recyclings und der Nutzung von Strombatterien zu sammeln. Überwachung der Umsetzung der Recyclingverantwortung der einzelnen Verbindungsstellen.

Artikel 2 [Zeitpunkt der Umsetzung neuer Modelle] ab dem Datum der Umsetzung dieser Bestimmungen: Die neuen Energiefahrzeugprodukte (einschließlich importierter neuer Energiefahrzeuge), die durch die "Bekanntmachung über Unternehmen und Produkte der Straßenfahrzeugproduktion" neu genehmigt wurden. (im Folgenden als "Ankündigung" bezeichnet) und die neuen Energiefahrzeugprodukte (einschließlich importierter neuer Energiefahrzeuge), die die obligatorische Produktzertifizierung erhalten haben, werden rückwirkend verwaltet.

Artikel 3 [Der Zeitpunkt der Umsetzung dieser Verordnung in den Serienfahrzeugen] wird um 12 Monate verzögert, um die rückwirkende Verwaltung neuer Energie-Automobilprodukte (einschließlich importierter neuer Energiefahrzeuge) durchzuführen, die die "Ankündigung" und die obligatorische Produktzertifizierung erhalten haben vor dem Umsetzungsdatum dieser Bestimmungen.

Artikel 4 [Umsetzungszeit für hergestellte Fahrzeuge] Automobilproduktionsunternehmen (einschließlich Importeure) übermitteln innerhalb von 12 Monaten nach Umsetzung dieser Vorschriften die relevanten Informationen über neue Energieerzeugnisse, die hergestellt oder eingeführt, aber nicht in das Rückverfolgbarkeitsmanagement einbezogen wurden, an die Rückverfolgbarkeit Management-Plattform.

Artikel 5 ab dem Datum der Umsetzung dieser Vorschriften ist die Anwendung der Anwendungszeit für die terrassenförmige Nutzung von Batterieprodukten auf die Quelle zurückzuführen.

Artikel 6 [Anforderungen an die Code-Kennzeichnung] Unternehmen, die Batterien herstellen und nutzen, müssen die Code-Anwendungs- und Codierungsregeln ihres Herstellers gemäß den Anforderungen des "Hinweises zur Eröffnung des Code-Ablagesystems für Fahrzeugbatterien" (Nr. 73) einreichen. Die vom Unternehmen oder der Staffel hergestellte Leistungsbatterie verwendete Batterieprodukte zum Codieren und Markieren.

Artikel 7 [Anforderungen an Antragsverfahren und Offenlegung von Informationen] Ein Unternehmen für die Bergung, Demontage und umfassende Nutzung von Altfahrzeugen muss eine Kontonummer auf der Plattform für das Rückverfolgbarkeitsmanagement beantragen (Antragsunterlagen siehe Anhang 1) und 2). Unternehmen sollten Informationen zur Rückverfolgbarkeit auf die Plattform zur Rückverfolgbarkeitsverwaltung hochladen (siehe Zeitplan 3). Automobilproduktionsunternehmen sollten Informationen zu Recycling-Servicestellen auf die Plattform für das Rückverfolgbarkeitsmanagement hochladen (siehe Zeitplan 4) und diese auf der Unternehmenswebsite veröffentlichen.

Artikel 8 [Anforderungen zum Hochladen von Produktionsinformationen] Automobilproduktionsunternehmen müssen Informationen innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Ausstellung des Werksqualifikationszertifikats für im Inland produzierte neue Energiefahrzeuge hochladen, und der Importeur muss die Informationen innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Zollabfertigung und Inspektion hochladen Quarantäne importierter neuer Energiefahrzeuge.

Artikel 9 [Anforderungen zum Hochladen von Verkaufsinformationen] Anbieter, die mit Automobilproduktionsunternehmen zusammenarbeiten, müssen nach dem Verkauf von Fahrzeugen den Automobilproduktionsunternehmen unverzüglich Aufzeichnungsinformationen vorlegen und den Fahrzeughalter über die Anforderungen und Verfahren zur Aktualisierung von Aufzeichnungsinformationen informieren, wenn die Aufzeichnungsinformationen vorliegen ist geändert. Das Automobilproduktionsunternehmen hat die Informationen innerhalb von 15 Arbeitstagen nach dem Verkauf des Fahrzeugs und der Aktualisierung der Aufzeichnungen des Fahrzeugbesitzers hochzuladen.

Artikel 10 [Anforderungen zum Hochladen von Wartungsinformationen] Reparaturbetriebe und Batterieleasingunternehmen, die mit Automobilherstellern zusammenarbeiten, müssen den Automobilherstellern rechtzeitig Informationen übermitteln, nachdem die Batterien repariert und ausgetauscht wurden. Automobilproduktionsunternehmen müssen die Quellinformationen innerhalb von 15 Arbeitstagen nach der Wartung und dem Austausch von Leistungsbatterien hochladen.

Artikel 11 [Anforderungen an das Hochladen von Informationen] Die Sammelstellen übermitteln den Automobilproduktionsunternehmen nach dem Recycling und der Übertragung gebrauchter power-batterien Informationen. Automobilhersteller müssen Informationen innerhalb von 15 Arbeitstagen nach dem Recycling und der Übergabe gebrauchter Batterien hochladen.

Artikel 12 [Informationen von anderen relevanten Parteien müssen hochgeladen werden] Neue Energieautoverkäufer, -reparaturen und -pächter, die nicht mit Automobilherstellern zusammengearbeitet haben, müssen ihre Anträge über die Rückverfolgbarkeitsmanagementplattform gemäß den Bestimmungen von Artikel 9 und innerhalb der Frist einreichen In den Artikeln 9 und 10 angegebene Grenzwerte. Laden Sie Informationen in die ARM-Plattformspezifikation hoch.

Artikel 13 [Anforderungen zum Hochladen von Informationen für Schrott] Recycling- und Demontageunternehmen für Schrottautos laden Informationen innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Erhalt der neuen Energiefahrzeuge für Schrott und Ausstellung des "Recyclingzertifikats für Schrottautomobile" hoch. Laden Sie die Informationen innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Demontage und Übertragung gebrauchter Batterien hoch.

Artikel 14 [Anforderungen an Echelon-Upload-Informationen] Echelon-Upload-Unternehmen laden Informationen innerhalb von 15 Arbeitstagen nach dem Hochladen von Echelon-Batterieprodukten hoch. Die verbrauchte Batterie, die während der Herstellung, Prüfung und Verwendung von Terrassenbatterien erzeugt wird, muss Informationen innerhalb von 15 Arbeitstagen nach ihrer Wiederherstellung und Übertragung hochladen.

Artikel 15 [Informationsanforderungen für das Recycling] Recyclingunternehmen müssen Informationen innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Erhalt gebrauchter Batterien hochladen. Laden Sie die Informationen innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Abschluss der Wiederverwendung und der endgültigen Verarbeitung hoch.

Artikel 16 [Rückverfolgbarkeit von Unternehmen erforderlich] Unternehmen müssen interne Managementsysteme für die Automobilproduktion, Batterieproduktion, das Recycling, die Demontage und die umfassende Nutzung von Altfahrzeugen einrichten, das Rückverfolgbarkeitsmanagement stärken und sicherstellen, dass die Rückverfolgbarkeitsinformationen korrekt und wahr sind.

Artikel 17 [Lokale Aufsicht und Verwaltung erfordern] Die zuständigen Abteilungen für Industrie und Informationstechnologie auf Provinzebene überwachen und inspizieren zusammen mit den zuständigen Abteilungen auf derselben Ebene die Umsetzung der Rückverfolgbarkeitsverantwortlichkeiten der betreffenden Unternehmen in der Region .

Artikel 18 [Die Begriffsbestimmungen beziehen sich auf] die einschlägigen Begriffe und Definitionen der vorläufigen Maßnahmen für das Management der Rückgewinnung und Nutzung von Kraftfahrzeugbatterien mit neuer Energie gelten für diese Bestimmungen.

Artikel 19 [Durchführungszeit] Diese Bestimmungen treten am 1. August 2018 in Kraft.

Die Seite enthält den Inhalt der maschinellen Übersetzung.

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