Dec 10, 2018 Seitenansicht:505
Mit der Entwicklung der chinesischen Wirtschaft sind immer mehr chinesische Produkte auf den internationalen Markt gekommen. Andererseits sind angesichts aller Arten von Produkten, insbesondere gefährlicher Güter wie Lithiumbatterien, die Vorschriften für die Verwaltung importierter Waren durch den Zoll sehr streng. Daher gibt es viele Freunde, die Außenhandel betreiben und fragen werden: "Lithiumbatterie ist gefährlich Güter können verschickt werden?" "Postbatterien müssen darauf achten, was" "diese Expressbatterien für den Export senden können" und andere Probleme. Logistik baba klein machen durch die Sammlung der folgenden Punkte, ich hoffe, Sie können helfen.
1. Erstens können DHL, FEDEX, UPS und TNT, die vier großen internationalen Expressunternehmen, Batteriewaren liefern, aber sie akzeptieren unterschiedliche Batterieklassifizierungen, darunter:
DHL: lithium-ionen-akku, Akku, Akku, Notebook-Akku, Kamera-Akku, Handy-Akku usw.
FEDEX: Lithium-Ionen-Zelle, Akku, Akku, Lithium-Metall-Akku, Super-WH, Supergewicht-Akku, Nachahmungsbatterie, Trockenbatterie, mobiles Netzteil.
TNT: Lithium-Ionen-Zelle, Akku, Akku, Lithium-Metall-Akku, Super-WH, Super-Weight-Akku, Nachahmungsbatterie, Trockenbatterie, mobiles Netzteil.
USV: Lithium-Ionen-Zelle, Batterie, Akku, Trockenbatterie, Nachahmungsbatterie.
Allgemeine Handelserklärung: Alkalibatterie, Nickel-Metallhydrid-Batterie, Knopfbatterie, Flugzeugmodellbatterie, 18650-Batterie, Handy-Batterie, Kamera-Batterie, Notebook-Batterie, Elektroauto-Batterie, Akku, Batterie, Elektroauto, mobile Stromversorgung, unterbrechungsfreie Stromversorgung Versorgung und andere unterstützende Batterieprodukte.
2. Transport- und Verpackungsanforderungen für Lithiumbatterien:
Neben der Erfüllung der von UN38.3 geforderten Prüfgegenstände gelten strenge Anforderungen für die Transportverpackung von Lithiumbatterieprodukten im Luftverkehr. Die Verpackungsboxen müssen den Anforderungen der entsprechenden Verpackungsanweisungen (PI965 ~ PI970) in den "Gefahrgutvorschriften" entsprechen.
Entsprechend dem Verpackungszustand der Lithiumbatterie zum Zeitpunkt der Lieferung und des Transports klassifizieren die Gefahrgutvorschriften die Lithiumbatterieladung in die folgenden drei Arten von Verpackungs- und Transportarten:
(1) Gemäß den Verpackungsanweisungen von pi965-970 (einschließlich der Teile I und II) des IATA-Codes für gefährliche Güter muss die gelieferte und transportierte Lithiumbatterieladung die folgenden Anforderungen erfüllen:
Lithiumbatterie muss UN38.3-Test bestehen;
Lithiumbatterie sollte in die Batterie gepackt werden kann vollständig in die interne Verpackung der gegenseitigen Isolation eingekapselt werden, Lithiumbatterieverpackung muss durchgeführt werden, um Kurzschlussmaßnahmen zu verhindern;
. Die Produktionsstätten für Zellen und Batterien müssen über Qualitätsmanagementverfahren verfügen, z. B. sollten die Produktionsstätten die Anforderungen von ISO9001 erfüllen.
Vom Hersteller als defekt oder beschädigt aus Sicherheitsgründen identifizierte Lithiumbatterien können das potenzielle Risiko von Hitze, Verbrennung und Kurzschluss entwickeln und sollten nicht auf dem Luftweg transportiert werden.
. Verbieten Sie die Beförderung gebrauchter Batterien und Batterien, die zu Recycling- oder Entsorgungszwecken transportiert werden, auf dem Luftweg, es sei denn, die zuständigen Behörden des Herkunftslandes und des Landes, zu dem der Betreiber gehört, haben eine schriftliche Genehmigung eingeholt.
(2) Der Lufttransport von Lithiumbatterieladungen muss folgenden Bestimmungen entsprechen:
. Die Beförderung von separat verpackten lithium-ionen-batterien (UN3480, PI965) darf nicht mit Passagierflugzeugen befördert werden.
. Sofern nicht gemäß den einschlägigen Anforderungen der technischen Vorschriften genehmigt, darf der Ladezustand der Lithium-Ionen-Batterie (Kern) 30% ihrer Nennkapazität zum Zeitpunkt des Versands der von PI965 geforderten Lithium-Ionen-Batterie (Kern) nicht überschreiten gemäß den Verpackungsanweisungen.
. In einer Sendung darf nicht mehr als ein Paket und / oder ein Verbundpaket aus Lithiumbatterieladung gemäß Teil 965 oder Teil 968 Teil II der Verpackungsanleitung versandt werden.
. In jeder synthetischen Verpackung darf nicht mehr als eine Packung Lithiumbatterieladung gemäß Teil 965 oder Teil 968 II der Packungsanweisung verpackt sein.
. Verpackungen oder synthetische Verpackungen von Lithiumbatterieladungen, die gemäß Teil 965 oder Teil 968 II der Verpackungsanweisungen versandt werden sollen, müssen getrennt von anderen Ladungen versandt werden und dürfen vor dem Versand nicht in einen Container verladen werden.
3. Hinweise zum Versenden von Lithiumbatterien:
Lithiumbatterien werden als separate Waren verpackt und versendet und müssen als separate Artikel (Bulk / Bulk) verpackt und versendet werden.
Allgemeine Waren und Batterien sollten in getrennten Fällen verpackt und nicht gemischt werden, und es kann dieselbe Rechnung ausgestellt werden.
Batterieausgang: Die Verpackungsbox muss stark genug sein, um den 1,2-m-Falltest zu bestehen, ohne die Batterie zu beschädigen, die internen Objekte zu bewegen und die internen Objekte freizulegen.
Die Lithiumbatterie sollte auf eine Palette geladen werden, um starke Vibrationen während der Handhabung zu vermeiden. Die vertikalen und horizontalen Kanten der Palette sollten durch einen Winkelschutz geschützt werden.
. Die Innenverpackung großer Batterien muss gut mit Schaum isoliert sein.
Die äußeren Verpackungskartons sind dünn, weich, rund und unregelmäßig. Wir akzeptieren keine Waren in Umverpackung. Die reine Batteriepackung muss in dicken Kartons verpackt sein.
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