Mar 28, 2019 Seitenansicht:368
Das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie hat öffentlich Stellungnahmen zu den "vorläufigen Bestimmungen zum Management der Rückverfolgbarkeit des Recyclings und der Nutzung von Kraftbatterien für neue Energiefahrzeuge" (Entwurf zur Stellungnahme) eingeholt. Der Meinungsentwurf erfordert die Einrichtung einer umfassenden nationalen Verwaltungsplattform für die Überwachung und Rückverfolgbarkeit neuer Energiefahrzeuge (im Folgenden als „Plattform für die Verwaltung von Spurenquellen“ bezeichnet), um Informationen über den gesamten Produktions-, Verkaufs- und Verwendungsprozess bereitzustellen. Verschrottung, Recycling und Nutzung von Power-Batterien. Erfassung und Überwachung der Umsetzung der Recyclingverantwortung für jede Verbindungsstelle.
Darüber hinaus muss das Automobilproduktionsunternehmen innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Ausstellung des inländischen Neufahrzeugzertifikats ab Werk zertifizieren. Der Importeur muss die Informationen innerhalb von 7 Arbeitstagen nach dem Import des neuen Energiefahrzeugs und dem Abschluss der Inspektion und Quarantäne hochladen.
Auch diese Verordnung wurde seit dem 1. August 2018 umgesetzt.
Das Folgende ist der spezifische Inhalt:
Artikel 1 [Allgemeine Anforderungen an das Management] In Übereinstimmung mit den vorläufigen Maßnahmen für die Verwaltung des Recyclings und der Nutzung von Kraftbatterien für neue Energiefahrzeuge (Nr. 43 des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie [2018] Nr. 43) Es wurde eine nationale Überwachungsplattform für die nationale Überwachung und Wiederherstellung des Recyclings und der Nutzung neuer Energiefahrzeuge für Kraftbatterien eingerichtet. (im Folgenden als „Trace Source Management-Plattform“ bezeichnet) Informationen über den gesamten Prozess der Herstellung, des Verkaufs, der Verwendung, der Verschrottung, des Recyclings und der Verwendung von Power-Batterien sammeln und die Erfüllung der Verantwortung für das Recycling jeder Verbindung überwachen.
Artikel 2 [Umsetzungszeit für neue Modelle] Ab dem Datum der Umsetzung dieser Vorschriften sind neue Energiefahrzeugprodukte und neue obligatorische Produktzertifizierungen für die neu erlangte Rückverfolgbarkeit von „neu angekündigten Unternehmen und Produkten für die Herstellung von Straßenfahrzeugen“ (im Folgenden als „Ankündigung“ bezeichnet) Management neuer Energiefahrzeugprodukte (einschließlich importierter neuer Energiefahrzeuge).
Artikel 3 [In der Umsetzungszeit von Serienfahrzeugen] Neue Energiefahrzeugprodukte (einschließlich importierter neuer Energiefahrzeuge), die vor dem Datum der Umsetzung dieser Vorschriften die "Ankündigung" erhalten und eine obligatorische Produktzertifizierung erhalten haben, unterliegen einem Rückverfolgbarkeitsmanagement für 12 Monate .
Artikel 4 [Umsetzungszeit von Serienfahrzeugen] Automobilproduktionsunternehmen (einschließlich Importeure) ergänzen die relevanten Informationen zur Rückverfolgbarkeit zu den neuen Energie-Automobilprodukten, die innerhalb von 12 Monaten nach Umsetzung dieser Verordnung hergestellt und eingeführt, aber nicht in das Rückverfolgbarkeitsmanagement aufgenommen wurden , Rückverfolgbarkeitsmanagement-Plattform.
Artikel 5 [Umsetzungszeit der in Kaskaden verwendeten Produkte] ab dem Datum der Umsetzung dieser Vorschriften wird ein Rückverfolgbarkeitsmanagement für die Verwendung von Batterieprodukten für Leitern eingeführt.
Artikel 6 [Anforderungen an die Code-Kennzeichnung] Die Unternehmen, die Batterien herstellen und Leiter verwenden, müssen gemäß dem „Hinweis zum Öffnen des Code-Aufzeichnungssystems für Autobatterien“ (Zhongji Han [2018] Nr. 73) die Registrierung des Herstellers durchführen Code und die Codierungsregeln. Die vom Unternehmen hergestellte Leistungsbatterie oder Leiter verwendet das Batterieprodukt zur Codierung und Identifizierung.
Artikel 7 [Offenlegung von Antragsverfahren und Offenlegung von Informationen] Unternehmen, die Automobilproduktion und verschrottete Kraftfahrzeuge kaufen, zerlegen, zerlegen und umfassend nutzen, müssen ein Konto auf der Plattform für das Rückverfolgbarkeitsmanagement beantragen (Antragsunterlagen siehe Anhang 1 und 2). Jedes Unternehmen sollte Informationen zur Rückverfolgbarkeit auf die Plattform zur Rückverfolgbarkeitsverwaltung hochladen (siehe Anhang 3). Das Automobilproduktionsunternehmen lädt die Informationen der Recycling-Servicestellen auf die Plattform für das Rückverfolgbarkeitsmanagement (siehe Anhang 4) hoch und veröffentlicht sie der Öffentlichkeit auf der Unternehmenswebsite.
Artikel 8 [Anforderung zum Hochladen von Produktionsinformationen] Das Automobilproduktionsunternehmen muss innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Ausstellung des inländischen Zertifikats für neue Kraftfahrzeuge ab Werk hochladen, der Importeur muss innerhalb von 7 Arbeitstagen nach dem Import des neuen Energiefahrzeugs hochladen gelöscht und die Inspektion und Quarantäne ist abgeschlossen Informationen.
Artikel 9 [Anforderungen für das Hochladen von Verkaufsinformationen] Der Verkäufer, der mit dem Automobilproduktionsunternehmen zusammenarbeitet, muss dem Automobilproduktionsunternehmen die Aufzeichnungsinformationen rechtzeitig nach dem Verkauf des Fahrzeugs vorlegen und den Eigentümer des Fahrzeugs informieren, um die Anforderungen aufzuzeichnen und Verfahren zum Aktualisieren der Datensatzinformationen, wenn sich die Informationen ändern. Der Automobilhersteller muss die Informationen innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Aktualisierung der Fahrzeugverkaufskarte und der Informationen zum Fahrzeughalterdatensatz hochladen.
Artikel 10 [Anforderungen für das Hochladen von Wartungsinformationen] Reparaturbetriebe und Batterieleasingunternehmen, die mit Automobilproduktionsunternehmen zusammenarbeiten, müssen den Automobilproduktionsunternehmen rechtzeitig nach der Wartung und dem Austausch der Leistungsbatterien Informationen vorlegen. Das Automobilproduktionsunternehmen muss die Rückverfolgbarkeitsinformationen innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Wartung und Austausch der Leistungsbatterie hochladen.
Artikel 11 [Rückforderung von Informationen zum Hochladen von Informationen] Die Recycling-Dienststellen übermitteln den Automobilproduktionsunternehmen nach dem Recycling und der Übergabe der gebrauchten Power-Batterien Informationen. Automobilproduktionsunternehmen müssen Informationen innerhalb von 15 Arbeitstagen nach dem Recycling und der Übertragung gebrauchter Batterien hochladen.
Artikel 12 [Anforderungen zum Hochladen von Informationen anderer verbundener Parteien] Neue Energiefahrzeugverkäufer, -reparaturen, -mieter usw., die nicht mit Automobilproduktionsunternehmen zusammengearbeitet haben, müssen Anträge über die Rückverfolgbarkeitsmanagementplattform gemäß Artikel 9 einreichen und dem neunten und zehnmal folgen Es werden Grenzwerte festgelegt und die Informationen auf die Rückverfolgbarkeitsverwaltungsplattform hochgeladen.
Artikel 13 [Informationen zur Einstellung von Mitarbeitern für den Ruhestand] Das Unternehmen für Recycling und Demontage von Altautos muss innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Erhalt des verschrotteten neuen Energiefahrzeugs und Ausstellung des „Recyclingzertifikats für Altautos“ Informationen hochladen. nach Demontage und Übertragung der gebrauchten Batterie 15 Laden Sie die Informationen innerhalb eines Werktages hoch.
Artikel 14 [Relaisanforderungen für die Verwendung von Leitern] Die Unternehmen, die die Leitern verwenden, müssen Informationen innerhalb von 15 Arbeitstagen nach der Verwendung der Batterieprodukte von den Leitern hochladen. Die verbrauchten Power-Batterien, die während der Herstellung, Prüfung und Verwendung der Batterien durch die Leitern erzeugt werden, müssen innerhalb von 15 Werktagen nach Recycling und Übertragung Upload-Informationen sein.
Artikel 15 [Anforderungen zum Hochladen von Recyclinginformationen] Recyclingunternehmen müssen Informationen innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Erhalt der verbrauchten energiespeicherbatterie hochladen. Laden Sie die Informationen innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Abschluss des Recyclings und der endgültigen Verarbeitung hoch.
Artikel 16 [Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Unternehmen] Unternehmen für Automobilproduktion, Batterieproduktion, Altauto-Recycling und umfassende Nutzung müssen ein internes Managementsystem einrichten, das Rückverfolgbarkeitsmanagement stärken und sicherstellen, dass die Informationen zur Rückverfolgbarkeit korrekt und wahr sind.
Artikel 17 [Lokale Überwachungs- und Verwaltungsanforderungen] Die Industrie- und Informatisierungsbehörden auf Provinzebene überwachen und überprüfen zusammen mit den zuständigen Abteilungen auf derselben Ebene die Leistung der Rückverfolgbarkeit der relevanten Unternehmen in der Region.
Artikel 18 [Verweis auf die Definition von Begriffen] Für diese Bestimmungen gelten die Terminologie und Definitionen der vorläufigen Maßnahmen für die Verwaltung des Recyclings und der Nutzung von Kraftbatterien für neue Energiefahrzeuge.
Artikel 19 [Zeitpunkt des Inkrafttretens] Diese Bestimmungen werden am 1. August 2018 umgesetzt.
Die Seite enthält den Inhalt der maschinellen Übersetzung.
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